Medizinische Gründe für eine Kastration

Es gibt zahlreiche medizinische Gründe, bei denen eine Kastration erforderlich ist. Laut §6 des Tierschutzgesetzes
(TierSchG - Tierschutzgesetz), darf eine Kastration nur aus medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden, z.B. eine Gebärmutterentzündung (Pyometra), wiederkehrende Scheinschwangerschaften mit starker Verhaltensveränderung, Tumore, Scheidenvorfall, Hodentumore, Prostataerkrankungen, Krankheiten, die durch die Sexualhormone beeinflusst werden, wie Diabetes mellitus des Hundes oder hormonell bedingte Hauterkrankungen, usw.

Bei freilaufenden Katzen ist eine Kastration (fast) immer Pflicht;
Gemeinden mit einer Katzenkastrationspflicht - Deutscher Tierschutzbund e.V.
Stadt Rüthen und Warstein haben eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen!

 Für Rüden gibt es einen sogenannten Kastrationschip, wobei der Rüde seine männlichen Organe erstmal behält, wird aber per auflösbarem Hormonchip kurzfristig kastriert, um zu schauen, ob die erwartete positive Entwicklung des z.B. Verhaltungsprobleme durch eine chemische Kastration entfallen. Wenn ja, kann man entweder den Chip wiederholt einsetzen oder eine chirurgische Kastration durchführen. Bei Hündinnen gibt es leider keine zugelassene medikamentöse Kastration, welche auf Dauer angewendet werden könnte.
 
Die Entscheidung Ihr Tier kastrieren zu lassen, ist nicht einfach zu treffen, hat Vor- und Nachteile und sollte in Ruhe mit Ihrem Tierarzt entschieden werden.

Falls Sie Fragen dazu haben, rufen Sie gerne in der Praxis an, um mehr zu erfahren.

Bildquelle:
wdr.de