Sachkundenachweis: 

Nach §11 des Landeshundegesetzes, muss ein Tierhalterin oder Tierhalter

eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), bei der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter angezeigt werden. 

Sie können gerne diese Prüfung bei uns ablegen. Klicken Sie auf den folgenden Link um mehr zu erfahren:

Sachkundenachweis – Tierärztekammer Westfalen-Lippe (tieraerztekammer-wl.de)