Sachkundenachweis:
Nach §11 des Landeshundegesetzes, muss ein Tierhalterin oder Tierhalter eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), bei der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter angezeigt werden.
Sie können gerne diese Prüfung bei uns ablegen.
Klicken Sie auf den folgenden Link um mehr zu erfahren:
Sachkundenachweis – Tierärztekammer Westfalen-Lippe (tieraerztekammer-wl.de)
NEU:
Gültig ab dem 01.01.2025!
Neuer Fragenkatalog zur Abnahme der Sachkunde
(PDF-Dokument)
Lösungsbogen zum neuen Fragenkatalog
(PDF-Dokument)